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   VG Hannover, 09.11.2011 - 6 A 3447/11   

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https://dejure.org/2011,23622
VG Hannover, 09.11.2011 - 6 A 3447/11 (https://dejure.org/2011,23622)
VG Hannover, Entscheidung vom 09.11.2011 - 6 A 3447/11 (https://dejure.org/2011,23622)
VG Hannover, Entscheidung vom 09. November 2011 - 6 A 3447/11 (https://dejure.org/2011,23622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zum Beruflichen Gymnasium in Niedersachsen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs 1 SchulG ND; § 5 Abs 2 Nr 2 SchulG ND; § 71 Abs 1 SchulG ND
    Berufsbildende Schule; Schülerbeförderung; Berufliches Gymnasium; Ungleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.10.1990 - 7 B 128.90

    Schulrecht: Fahrtkostenfreiheit und Eigenanteil

    Auszug aus VG Hannover, 09.11.2011 - 6 A 3447/11
    Demzufolge lassen sich Beförderungs- oder Kostenerstattungsansprüche, soweit diese im Niedersächsischen Schulrecht nicht vorgesehen sind, w eder aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 GG noch aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) herleiten, und zwar weder in Bezug auf den zu befördernden Personenkreis noch hinsichtlich der Höhe der notwendigen Aufwendungen (VG Hannover, Urteil vom 09.04.2008 - 6 A 4213/07 -, mit Hinweis auf: BVerwG, Beschluss vom 20.10.1990, NVwZ-RR 1991 S. 197 und VG Schleswig, Beschluss vom 17.9.2007 - 9 B 67/07 - jeweils zur Kostenbeteiligung der Eltern; VGH München, Beschluss vom 31.7.2007, BayVBl. 2008 S. 54 zur Begrenzung auf die Kosten für den Weg zur nächsten Schule).
  • VG Schleswig, 17.09.2007 - 9 B 67/07
    Auszug aus VG Hannover, 09.11.2011 - 6 A 3447/11
    Demzufolge lassen sich Beförderungs- oder Kostenerstattungsansprüche, soweit diese im Niedersächsischen Schulrecht nicht vorgesehen sind, w eder aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 GG noch aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) herleiten, und zwar weder in Bezug auf den zu befördernden Personenkreis noch hinsichtlich der Höhe der notwendigen Aufwendungen (VG Hannover, Urteil vom 09.04.2008 - 6 A 4213/07 -, mit Hinweis auf: BVerwG, Beschluss vom 20.10.1990, NVwZ-RR 1991 S. 197 und VG Schleswig, Beschluss vom 17.9.2007 - 9 B 67/07 - jeweils zur Kostenbeteiligung der Eltern; VGH München, Beschluss vom 31.7.2007, BayVBl. 2008 S. 54 zur Begrenzung auf die Kosten für den Weg zur nächsten Schule).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 2 LA 216/16

    Berufliches Gymnasium; Berufsbildende Schulen; Schülerbeförderung;

    Insoweit verweist der Senat auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Hannover (Urt. v. 9.11.2011 - 6 A 3447/11 -, juris):.

    Diese in § 71 Abs. 1 NSchG ausdrücklich hervorgehobene schulrechtliche Pflicht entspricht ihrer Pflicht zur elterlichen Sorge für ihre Kinder (§§ 1626 Abs. 1, 1631 Abs. 1 BGB), die neben der Verantwortung für einen sicheren Schulweg auch das Tragen der damit verbundenen Kosten bedingt (VG Hannover, Urteil vom 09.11.2011 - 6 A 3447/11 - m. w. N.; Nds. Rechtsprechungsdatenbank; Brockmann/Littmann/Schippmann, Nds. Schulgesetz, Stand: 1.2016, § 114 S. 3).

    Demzufolge lassen sich Beförderungs- oder Kostenerstattungsansprüche, soweit diese im NSchG nicht vorgesehen sind, weder aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 GG noch aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) herleiten, und zwar weder in Bezug auf den zu befördernden Personenkreis noch hinsichtlich der Höhe der notwendigen Aufwendungen (VG Hannover, Urteil vom 09.11.2011 - 6 A 3447/11 - m. w. N.; Nds. Rechtsprechungsdatenbank).

  • VG Magdeburg, 17.01.2019 - 7 A 1144/17

    Schülerbeförderungskosten für Schüler an Berufsschulen

    Demzufolge lassen sich Beförderungs- oder Kostenerstattungsansprüche, soweit diese im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nicht vorgesehen sind, weder aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 GG noch aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) herleiten, und zwar weder in Bezug auf den zu befördernden Personenkreis noch hinsichtlich der Höhe der notwendigen Aufwendungen (vgl. VG Hannover, Urteil vom 09.11.2011 - 6 A 3447/11 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 22.10.1990 - 7 B 128.90 -, juris).
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